Übersicht über die gesetzliche Feiertagsregelung des ausgewählten Kantons

Übersicht über die gesetzliche Feiertagsregelung des ausgewählten Kantons

Appenzell Ausserrhoden

Verzeichnis gestützt auf Artikel 11 des Europäischen Übereinkommens vom 16. Mai 1972 über die Berechnung von Fristen (SR 0.221.122.3), abgekürzt EuFrÜb

Verzeichnis ist up-to-date (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen):

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag (Ostern minus 2 Tage)
  • Ostermontag (Ostern plus 1 Tag)
  • Auffahrt (Ostern plus 39 Tage)
  • Pfingstmontag (Ostern plus 50 Tage)
  • Bundesfeiertag (1. August)
  • Weihnachtstag (25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember) [nur, wenn der Weihnachtstag nicht auf einen Montag oder Freitag fällt]

Art. 7 der Verordnung zum Arbeitsgesetz (einzige Rechtsgrundlage mit klarer Definition der kantonalen Feiertage)

Feiertage wie im EuFrÜb-Verzeichnis