Übersicht über die gesetzliche Feiertagsregelung des ausgewählten Kantons

Übersicht über die gesetzliche Feiertagsregelung des ausgewählten Kantons

Glarus

Verzeichnis gestützt auf Artikel 11 des Europäischen Übereinkommens vom 16. Mai 1972 über die Berechnung von Fristen (SR 0.221.122.3), abgekürzt EuFrÜb

Verzeichnis ist up-to-date (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen):

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag (Ostern minus 2 Tage)
  • Ostermontag (Ostern plus 1 Tag)
  • Fahrtsfest (jeweils am ersten Donnerstag im April)
  • Auffahrt (Ostern plus 39 Tage)
  • Pfingstmontag (Ostern plus 50 Tage)
  • Bundesfeiertag (1. August)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Weihnachtstag (25. Dezember)
  • Stephanstag (26. Dezember)

Das Verzeichnis erwähnt den Berchtoldstag als Tag, welcher wie ein gesetzlicher Feiertag behandelt wird. Eine Rechtsgrundlage lässt sich hierfür nicht finden. Im Urteil des Obergerichts Glarus OG.2017.00003 vom 25. Januar 2021 heisst es: "Im Kanton Glarus ist nicht nur der 1. Januar, sondern auch der 2. Januar ein Feiertag" (siehe https://www.swisslex.ch/de/doc/claw/9e62832f-20c2-4387-8beb-d0e4d3b071c3). Der Entscheid bezieht sich jedoch nicht auf die Wahrung einer behördlichen oder gerichtlichen Frist.

Auch die Postfiliale Glarus ist am Berchtoldstag geschlossen: https://www.local.ch/de/d/glarus/8750/post-filiale-8750-glarus-XZx2LRTkD4SVVbJTskzakg

Will man absolut auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich, den Berchtoldstag nicht als Feiertag zu betrachten.

Art. 2 Abs. 2 RTG/GL

Feiertage, bis auf den Berchtoldstag, wie im EuFrÜb-Verzeichnis