Verzeichnis ist up-to-date (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen):
Das Verzeichnis erwähnt den Berchtoldstag als Tag, welcher wie ein gesetzlicher Feiertag behandelt wird. Eine Rechtsgrundlage lässt sich hierfür nicht finden. Im Urteil des Obergerichts Glarus OG.2017.00003 vom 25. Januar 2021 heisst es: "Im Kanton Glarus ist nicht nur der 1. Januar, sondern auch der 2. Januar ein Feiertag" (siehe https://www.swisslex.ch/de/doc/claw/9e62832f-20c2-4387-8beb-d0e4d3b071c3). Der Entscheid bezieht sich jedoch nicht auf die Wahrung einer behördlichen oder gerichtlichen Frist.
Auch die Postfiliale Glarus ist am Berchtoldstag geschlossen: https://www.local.ch/de/d/glarus/8750/post-filiale-8750-glarus-XZx2LRTkD4SVVbJTskzakg
Will man absolut auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt es sich, den Berchtoldstag nicht als Feiertag zu betrachten.
Feiertage, bis auf den Berchtoldstag, wie im EuFrÜb-Verzeichnis