Verzeichnis ist up-to-date (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen):
"Die in der Diözese [Sitten] gebotenen Feiertage sind dem Sonntag gleichgestellt."
"Als Feiertage im Kanton werden erklärt und den Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes unterworfen die von der kirchlichen Oberbehörde der Diözese gebotenen Feiertage, namentlich: Beschneidigung (Neujahr), Sankt Joseph, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä unbefleckte Empfängnis, Weihnachten."
"Hinsichtlich der gesetzlichen Fristen oder den von einer Behörde im Sinne des vorliegenden Gesetzes angesetzten Fristen gelten nachfolgende Feiertage: a) die vom Bundesrecht festgesetzten Tage [1. August]; b) die im kantonalen Gesetz über die Ruhe an Sonn- und Feiertagen und in dessen Ausführungsreglement festgesetzten Tage [Neujahr, Sankt Joseph, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä unbefleckte Empfängnis, Weihnachten]; c) der 2. Januar, der Ostermontag, der Pfingstmontag und der 26. Dezember."
"Es gelten folgende Feiertage: a) die vom Bundesrecht festgesetzten Tage [1. August]; b) die im kantonalen Gesetz über die Ruhe an Sonn- und Feiertagen und in dessen Ausführungsreglement festgesetzten Tage [Neujahr, Sankt Joseph, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä unbefleckte Empfängnis, Weihnachten]; c) der 2. Januar, der Ostermontag, der Pfingstmontag und der 26. Dezember."