Swiss Law Solutions

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Bei Gelegenheit berichten wir auf dieser Seite über neue Entwicklungen, Entscheide, Ereignisse und Tipps
im Bereich des Rechts:

Rechtliche Beratung in nur wenigen Mausklicks

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Nutzung von Videokonferenzen erheblich zugenommen, auch in verschiedenen Bereichen des Rechts. Entsprechend bietet Swiss Law Solutions nun zusätzlich die Möglichkeit von Online-Konsultationen an. Das Buchungssystem ist über den blauen Balken, unten rechts im Fenster, aufrufbar.

Online Rechtsberatung

Fliegende Fahrzeuge, Roboter für vielfältige Zwecke, etc. sind häufige Themen in Darstellungen der Zukunft. Während einige futuristische Konzepte ein Traum bleiben oder in den Entwicklungsstadien verweilen, gibt es eine Innovation, die vor nicht allzu langer Zeit noch Science-Fiction war, nämlich Videokonferenzen. In der Geschäftswelt aber gehörte die Kommunikation per Video bislang nicht zum Alltag – bis die Corona-Pandemie den ganzen Globus traf.

Angesichts der Krise ordnete der Schweizer Bundesrat an, dass Verhandlungen in Zivilverfahren mittels Videokonferenz durchgeführt werden können, wenn die Parteien einverstanden sind oder wichtige Gründe dies erfordern (Art. 2 Abs. 1 COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht), Zeugeneinvernahmen und die Erstattung von Gutachten können ebenso per Videokonferenz erfolgen (Art. 2 Abs. 2 COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht). Und nach Art. 27 Abs. 1 der Covid-19-Verordnung 3 können Generalversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Vereinsversammlungen etc. elektronisch durchgeführt werden, also auch per Video-Konferenz. Gemäss den Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz findet bei solchen Generalversammlungen zwar immer noch eine physische „Restversammlung“  statt: Vorsitzende, Protokollführer, Stimmenzähler,gegebenenfalls unabhängige Stimmrechtsvertreter, Revisionsstellenvertreter und – bei beurkundungspflichtigen Beschlüssen – ein Notar müssen am selben Ort physisch präsent sein. All diese neuen Erleichterungen (punkto Verhandlungen, Zeugeneinvernahmen, Generalversammlungen etc.) sind in Kraft – allerdings bis Mitte September (Covid-19-Verordnung 3) bzw. bis Ende September 2020 (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) befristet. In den kommenden Tagen werden die Eidgenössischen Räte jedoch über den Entwurf des Bundesrates für ein dringliches Bundesgesetz beraten, welches eine Weiterführung der genannten Massnahmen des Bundesrates bis Ende 2021 ermöglichen könnte.

Update: Die Gültigkeit sowohl der Covid-19-Verordnung 3 als auch der COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht wurde bis zum 31. Dezember 2021 erstreckt.

Elektronische Generalversammlungen werden in der Gesetzgebung seit mehr als einem Jahrzehnt diskutiert. Es bedurfte jedoch einer globalen Krise,um diesen Fortschritt zu realisieren – wenn auch nur für eine begrenzte Zeit(siehe allerdings die kommende Aktienrechtsrevision, über die wir in einem separaten Beitrag noch berichten werden). Aber weshalb nicht bei der Nutzung der neuen Kommunikationsmöglichkeiten schon viel früher ansetzen? Das Entscheidendste im Recht ist schliesslich die Leichtigkeit und Klarheit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, und Videokonferenzen sind unbestreitbar eine effiziente, nutzbringende und kostengünstige Möglichkeit, die hierbei den Herausforderungen und Bedürfnissen unserer Zeit gerecht werden können.

So ist es generell bei rechtlichen Fragen und Problemen immer ratsam, frühzeitig mit dem eigenen Anwalt in Kommunikation zu treten. Gerade hier ermöglichen Online-Buchungssysteme und Videokonferenz-Lösungen den Zugang zu rechtlicher Unterstützung und Beratung, welche auf die individuellen Umstände der Rechtssuchenden und deren Bedürfnisse zugeschnitten sind, ganz unabhängig davon,wo sie sich auf dem Globus gerade befinden (im eigenen Büro, unterwegs, in der eigenen Wohnstube, etc.).

Die Nutzung der neuen Kommunikations-Technologien kann – nicht nur im Bereich des Rechts – weitreichende Folgen haben. Langfristig werden insbesondere Unternehmen prüfen, wie ihre Mitarbeiter mithilfe der neuen Video-Konferenz-Technologien im Home Office arbeiten können, sie so Mietkosten für Büroflächen reduzieren können,Reisekosten sparen können etc. Dies kann sich unter Umständen auch positiv auf die Work-Life-Balance der Mitarbeiter auswirken, auf den Pendler-Verkehr, auf den allgemeinen CO2-Ausstoss, auf die Wohnungsknappheit, auf die Umwelt etc. Diverse Grossunternehmen (Twitter, Shopify, Groupe PSA, Slack etc.) lassen das Arbeiten von zuhause schon jetzt – wenn nicht für alle, so doch für einen grossen Teilder Mitarbeiter – schrittweise zum neuen Normalfall werden. Gegenwärtig besteht der bedeutendste Nutzen von Videokonferenzen jedoch in ihrem Beitrag zur Senkung der Infektionsrate der Covid-19-Pandemie. Auch in dieser Hinsicht ist es sinnvoll, Rechtsuchenden einen Rahmen zu bieten, der jegliches Gesundheitsrisiko im Hinblick auf die bestehende Pandemie absolut ausschliesst.

Zudem sind schon bei alltäglichen Transaktionen oft internationale Partner und ausländische Rechtssysteme involviert. Die schnelle Verfügbarkeit von Online-Rechtsberatung macht es einfacher und sicherer, solchen Umständen gerecht zu werden. Darüber hinaus ist in der heutigen Zeit, in der internationale Reisen stark eingeschränkt sind, Online-Rechtsberatung unter Umständen sogar das einzig zugängliche Mittel, umeine rechtliche Beratung oder eine rechtskundige Vertretung zu erhalten.

Ein grosser Vorteil für Rechtssuchende ist, dass Swiss Law Solutions eine etablierte, klassische Anwaltskanzlei ist, die sowohl beratend als auch prozessierend tätig ist und welche über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz bezüglich der gerichtlichen und aussergerichtlichen Lösung von Rechtsstreitigkeiten verfügt. Dementsprechend bietet die Kanzlei zeitgemässe Hilfestellungen an und ist nicht nur auf dem neusten Stand des Rechts, sondern auch auf dem neusten Stand der Technik, wie z.B. durch die aktive Nutzung der elektronischen Rechtsverkehrssysteme der Schweizer Behörden und Gerichte und der Möglichkeit, Dokumente digital zu unterzeichnen und digital zu beglaubigen.

Das System für die Buchung einer Online-Rechtsberatung ist sehr einfach und bedienerfreundlich. Die Video-Konferenz-Lösung,welche die Kanzlei verwendet (Microsoft Teams), ist kostenlos verfügbar, weist eine hohe Datensicherheit auf (mit End-to-End-Verschlüsselung) und ist auch im Unternehmensbereich etabliert.

Die Covid-19-Pandemie hat die enge Verflechtung der Länder der Welt und der Weltbevölkerung offengelegt. Entscheidungen und Ereignisse, die innerhalb der Grenzen eines Landes getroffen werden, haben leicht Auswirkungen auf Menschen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen in anderen Ländern und in anderen Kontinenten. Die Herausforderung besteht daher darin, gut beraten und gut vorbereitet zu sein. Das Ziel von Swiss Law Solutions ist es, dem Schutz ihrer Klienten zu dienen, ihre legitimen Interessen zu fördern und ihre konstruktiven Bemühungen in der gegenwärtigen tiefgreifenden Transformation der globalen Gesellschaft zu unterstützen. In diesem tiefgreifenden Prozess des Übergangs von Instabilität und Chaos zu einer tragfähigen und gerechten Ordnung ist der Beitrag eines jeden Einzelnen gefragt.