Ihre Anwaltskanzlei für Schuldbetreibungsrecht und Konkursrecht in Zug, Zürich und Walenstadt (St. Gallen)

Swiss LawSolutions KLG ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen des Schuldbetreibungs-und Konkursrechts. Unser erfahrenes Anwaltsteam berät Sie kompetent sowie persönlich und vertritt Sie als Unternehmen oder Privatperson in allen Verfahren des Schweizer Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), insbesondere in den Regionen Zug, Zürich und Walenstadt (St. Gallen).

Unser Anwaltsteam verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen, Engagement und Vorausblick zur Seite.

Unsere Leistungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht im Überblick:

1. Betreibungsverfahren

  • Beratung bezüglich Forderungssicherung bzw. Streitvermeidung
  • Unterstützung bei der Redaktion von Vereinbarungen, welche bei ausbleibender Zahlung, als provisorische Rechtsöffnungstitel dienen können
  • Beratung und Beurkundung von vollstreckbaren öffentlichen Urkunden (welche als definitive Rechtsöffnungstitel dienen können)
  • Einleitung und Durchführung von Betreibungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Rechtsöffnungsverfahren (Gesuche um provisorische Rechtsöffnung und definitive Rechtsöffnung bei Rechtsvorschlägen)
  • Beseitigung von Rechtsvorschlägen durch Anerkennungsklage (wenn keine provisorische oder definitive Rechtsöffnung möglich ist)
  • Löschung von Betreibungen
  • Erhebung und Abwehr von Aberkennungsklagen (Klage des betriebenen Schuldners, mit welcher er, trotz Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung, Bestand, Höhe oder Fälligkeit der betriebenen Forderung bestreiten kann)
  • Gesuche um Aufhebung oder Einstellung der Betreibung
  • Klagen auf Feststellung, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist (Art. 85a SchKG)
  • Rückforderungsklagen (Art. 86 und 187 SchKG)
  • Widerspruchsklagen (Klagen zur Klärung behaupteter Rechte Dritter an gepfändeten Gegenständen)
  • Beratung und Vertretung in Kollokationsverfahren (d.h. das Verfahren in dem entschieden wird, welche Gläubiger in der Betreibung, in welcher Reihenfolge und mit welchen Anteilen des gepfändeten Vermögens bzw. der Konkursmasse befriedigt werden)
  • Beratung und Vertretung im Pfändungs- und Verwertungsverfahren
  • Aufsichtsbeschwerden nach Art. 17 ff. SchKG
  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Lohnbetreibungen und Pfändungsschutz

2. Konkursverfahren

  • Beratung und Vertretung im gesamten Konkursverfahren (von der Betreibung auf Konkurs, über die Konkurseröffnung, die Mitwirkung bei der Inventaraufnahme bzw. Beschwerden gegen Nichtaufnahme von Vermögenswerten, Sicherungsmassnahmen, dem Schuldenruf, Teilnahme an der Gläubigerversammlung, Aussonderungen, Anfechtungen, Admassierungen, das gesamte Kollokationsverfahren, zur Verwertung der Aktiven, bis zur Verteilung)
  • Gesuche um Widerruf des Konkurses
  • Aussonderungsklagen und Admassierungsklagen (Klagen zur Klärung des Umfangs der Konkursmasse, wenn die Zugehörigkeit von gewissen Vermögenswerten strittig ist, weil Dritte Rechte daran geltend machen)
  • Beratung und Vertretung im konkursrechtlichen Kollokationsverfahren

3. Arrest und Sicherungsverfahren

  • Einleitung von und Vertretung in Arrestverfahren
  • Sicherstellung von Ansprüchen, die nicht auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtet sind, z.B. vorsorgliche Massnahmen zum Schutz von Eigentum
  • Insbesondere im Bereich der Sicherung und Wiedererlangung von Sammlergegenständen, vor allem Sammlerfahrzeugen (seltene Ferrari, Porsche, Lamborghini etc.) sowie Arrestbegehren, verfügt Swiss Law Solutions KLG über reichhaltige Erfahrung und eine sehr positive Erfolgsbilanz.  
  • Arrestschadenersatzklagen (Art. 273 SchKG)
  • Einsprachen gegen Arrestbefehle (Art. 278 SchKG)
  • Arrestprosequierungsklagen (Art. 279 SchKG), d.h. Durchsetzung der geltend gemachten Forderung auf dem Rechtsweg, damit der Arrest als Sicherungsmassnahme aufrecht erhalten bleibt

4. Paulianische Anfechtungsklagen (Rückführung von Vermögenswerten in die Konkurs- oder Pfändungsmasse)

  • Schenkungsanfechtungen (Art. 286 SchKG)
  • Überschuldungsanfechtungen (Art. 287 SchKG)
  • Absichtsanfechtungen (Art. 288 SchKG)

5. Nachlassverfahren

  • Aussergerichtliche Nachlassverfahren
  • Nachlassgesuche gemäss Art. 293 ff. SchKG
  • Gesuche um Bestätigung oder Ablehnung von Nachlassverträgen (Art. 304 ff. SchKG)
  • Gesuche um Widerruf von Nachlassverträgen (Art. 313 SchKG)
  • Anerkennungsklagen im ordentlichen Nachlassverfahren (Art. 315 SchKG)
  • Gesuche um Aufhebung des Nachlassvertrages gegenüber einzelnen Gläubigern (Art. 316 SchKG)
  • Kollokationsklagen im Nachlassverfahren (Art. 321 SchKG)

6. Arbeitnehmerschutz bei Sanierungen, in Konkurs- und Nachlassverfahren

  • Arbeitsrechtliche Beratung zu Massenentlassungen und Sozialplänen
  • Sicherung von Lohnansprüchen und Sozialleistungen
  • Arbeitsrechtliche Aspekte bei Betriebsübernahmen aus der Konkursmasse
  • Schutz von Arbeitnehmerrechten in Nachlassverfahren
  • Rechtliche Unterstützung bei Sanierungen und Restrukturierungen

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