Verzeichnis ist up-to-date (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen):
Feiertage, wie im EuFrÜb-Verzeichnis, jedoch ohne Berchtoldstag. Zusätzlich können Einwohnergemeinden den Josefstag und den Tag des in den Kirchgemeinden bezeichneten Patoriniumsfestes als öffentliche Ruhetage erklären. Siehe jedoch die nachfolgenden Gesetze!
Patroziniumsfest und Josefstag werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt, dafür aber (zusätzlich zu den Feiertagen im RLG/LU) der Berchtoldstag
Feiertage genau wie im EUFrÜb-Verzeichnis: "Anerkannte Feiertage im Sinn von Artikel 142 Absatz 3 ZPO und Artikel 90 Absatz 2 StPO sind Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stephanstag."