Verzeichnis ist an sich korrekt, nebst den folgenden Feiertagen (ohne Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen) gelten jedoch weitere Feiertage (siehe weiter unten):
Als Feiertage im Kanton gelten auch die Tage, an denen die Ämter der Kantonsverwaltung für mindestens einen halben Tag geschlossen sind.
Bedeutung: Der Katalog der ZPO-relevanten Feiertage ist weiter als der Katalog der kantonalen Feiertagsgesetzgebung des Kantons Neuenburg. Eine Liste der innerhalb der Verwaltung geltenden Feiertage findet sich unter dem folgenden Link: https://www.ne.ch/themes/economie-et-emploi/jours-feries-officiels
Bsp.: Am Ostermontag ist die kantonale Verwaltung geschlossen, ebenso am Pfingstmontag. Siehe hierzu auch BGer 9C_396/2018 vom 20.12.2018, E. 2.3 f.
Gleiche Regelung wie im LI-CPC: Der Katalog der StPO-relevanten Feiertage ist damit ebenso weiter als der Katalog der kantonalen Feiertagsgesetzgebung des Kantons Neuenburg.
Gleiche Regelung wie im LI-CPC: Der Katalog der punkto Verwaltungsverfahrens relevanten Feiertage ist damit ebenso weiter als der Katalog der kantonalen Feiertagsgesetzgebung des Kantons Neuenburg.
Feiertage wie im EuFrÜb-Verzeichnis
Fronleichnam ist auf dem Gebiet der Gemeinde Le Landeron als Feiertag erklärt.